Egal ob Vermietung oder Verkauf, ein Energieausweis ist seit 2014 Pflicht. Es wird unterschieden in Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis wird ermittelt aus den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Der Energiebedarfsausweis gibt einen voraussichtlichen Energiebedarf an und wird in einem aufwändigeren Verfahren berechnet.
Grundsätzlich muss zwischen Bestandsgebäuden mit bis zu vier und mit fünf oder mehr Wohneinheiten unterschieden werden. Als nächstes ist das Gebäudebaujahr (Bauantrag) entscheidend, da ab dem 1.11.1977 die erste Wärmeschutzverordnung (WSV) in Kraft trat.
Wer einen Verbrauchsausweis machen muss, kann grundsätzlich (wahlweise) auch einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Umgekehrt ist dies jedoch nicht möglich.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt schrittweise Sanierungsempfehlungen, mit dem Ziel zum Effizienzhaus zu sanieren. Passend zu Ihrem Gebäude werden Maßnahmen vorgeschlagen und übersichtlich zusammengestellt.
Je nach geplantem Vorhaben gibt es unter Umständen Fördermittel vom Bund und/oder der Stadt. Um diese optimal zu wählen und zu beantragen, berate ich Sie gerne.
Sie haben Ihre Zentralheizungsanlage ausgetauscht und benötigen einen Nachweis über die Erfüllung der erneuerbaren Energien? Gerne unterstütze ich Sie bei der Nachweisführung. Seit 01.06.2015 macht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Vorgaben zu einzusetzenden erneuerbaren Energien oder Ersatzmaßnahmen.
Nach Sanierung, oder für den Verkauf des Gebäudes sind professionelle Luftaufnahmen ein echter Mehrwert. Die Luftbilder werden in höchster 4K-Auflösung erstellt und können digital zu Verfügung gestellt werden.
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